
Telekardiologie ist mehr als nur ein Videoanruf; es ist ein von Krankenkassen anerkanntes System, das nachweislich die Versorgung von Herzpatienten verbessert und Versorgungslücken schließt.
- Wichtige Studien belegen, dass Telemonitoring bei Herzinsuffizienz die Sterblichkeit signifikant senken kann und genauso sicher ist wie regelmäßige Klinikbesuche.
- Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für definierte telekardiologische Leistungen, wenn bestimmte medizinische Kriterien erfüllt sind.
Empfehlung: Sprechen Sie gezielt mit Ihrem Hausarzt und Kardiologen über die für Sie passenden telemedizinischen Möglichkeiten, um Ihre Nachsorge aktiv zu gestalten.
Für viele Herzpatienten, insbesondere in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität, sind regelmäßige Fahrten zum Facharzt eine große Belastung. Die Sorge, zwischen den Terminen nicht ausreichend überwacht zu sein oder bei einer Verschlechterung des Zustands nicht schnell genug Hilfe zu bekommen, ist ein ständiger Begleiter. Oft wird Telemedizin nur als eine bequeme Alternative in Form von Videosprechstunden wahrgenommen. Man denkt an technische Hürden und fragt sich, ob eine Betreuung aus der Ferne wirklich sicher sein kann. Diese Bedenken sind verständlich, doch sie übersehen den Kern der modernen Telekardiologie in Deutschland.
Die Wahrheit ist: Telekardiologie ist kein notdürftiger Ersatz, sondern ein hochentwickeltes und strukturiertes medizinisches System. Es geht weit über einen einfachen Videoanruf hinaus und umfasst kontinuierliches Fernmonitoring mit speziellen Geräten, die proaktiv Alarm schlagen können. Dieses System wurde speziell entwickelt, um die kritische Versorgungslücke zwischen Klinikaufenthalt und der Betreuung zu Hause zu schließen. Es ist fest im deutschen Gesundheitssystem verankert, mit klaren Regeln durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und definierten Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden.
Doch wie funktioniert dieses System genau? Was ist wirklich möglich und was nicht? Und vor allem: Wie können Sie als Patient diese fortschrittliche Form der Betreuung für sich nutzen, um mehr Sicherheit und Lebensqualität zu gewinnen? Dieser Artikel ist Ihr praktischer Leitfaden. Wir erklären Ihnen als Ihr betreuender Telekardiologe Schritt für Schritt, wie Telekardiologie Ihre Versorgung sichert, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Ärzteteam optimal gestalten, ohne Ihr Zuhause verlassen zu müssen.
Um Ihnen einen klaren Überblick zu geben, haben wir diesen Artikel in übersichtliche Abschnitte gegliedert. Das folgende Inhaltsverzeichnis führt Sie durch alle wichtigen Aspekte der telekardiologischen Betreuung in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser zur Telekardiologie in Deutschland
- Warum ist Telekardiologie bei Herzinsuffizienz genauso sicher wie Klinikbesuche?
- Wie Sie Ihren ersten Kardiologen-Termin per Video optimal vorbereiten
- Was kann der Kardiologe per Video diagnostizieren, was nicht?
- Herzschrittmacher mit Fernüberwachung: Wie Ihr Arzt Probleme erkennt, bevor Sie sie spüren
- Welche Telekardiologie-Leistungen zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse?
- Warum zahlt die Krankenkasse manche Herz-Apps, andere nicht?
- Hausarzt oder Kardiologe: Wer betreut Sie in den ersten Wochen nach der Herzoperation?
- Versorgungslücke nach Klinikentlassung: So sichern Sie Ihre Herzbetreuung zu Hause
Warum ist Telekardiologie bei Herzinsuffizienz genauso sicher wie Klinikbesuche?
Die größte Sorge von Patienten bei der Fernbetreuung ist die Sicherheit. Kann ein Arzt aus der Ferne wirklich meinen Zustand so gut beurteilen wie in der Praxis? Die Antwort aus der Wissenschaft ist ein klares Ja. Die Telekardiologie, insbesondere das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz (CHI), ist eine der am besten untersuchten digitalen Versorgungsformen. Sie beruht nicht auf Schätzungen, sondern auf harten klinischen Daten, die ihre Wirksamkeit und Sicherheit belegen.
Ein Meilenstein ist hier die in Deutschland durchgeführte TIM-HF2-Studie. Sie hat eindrucksvoll gezeigt, dass Patienten mit Herzinsuffizienz, die telemedizinisch betreut wurden, im Vergleich zur üblichen Versorgung deutlich besser abschnitten. Die Studie bewies, dass es bei telemedizinisch betreuten Herzinsuffizienzpatienten eine um 30 % reduzierte Sterblichkeit gibt. Das bedeutet konkret: Die strukturierte Fernüberwachung kann Leben retten. Die Tage, die Patienten aufgrund von Herzproblemen im Krankenhaus verbringen mussten, wurden ebenfalls signifikant reduziert.
Das telemedizinische Zentrum (TMZ) der Charité in Berlin, das an dieser Studie maßgeblich beteiligt war, hat diese Ergebnisse im Versorgungsalltag bestätigt. Bei der Überwachung von über 1.500 Herzinsuffizienzpatienten wurde festgestellt, dass die kontinuierliche Datenerfassung eine frühzeitige Erkennung von Verschlechterungen ermöglicht. Stellt das System fest, dass sich Werte wie Gewicht, Blutdruck oder Herzfrequenz kritisch verändern, wird das Ärzteteam alarmiert. Dieses kann dann sofort reagieren – oft durch eine einfache Anpassung der Medikation per Telefon –, lange bevor der Patient selbst eine spürbare Verschlechterung bemerkt und ein Notfall eintritt. Diese proaktive Betreuung ist der Schlüssel zur hohen Sicherheit der Telekardiologie.
Wie Sie Ihren ersten Kardiologen-Termin per Video optimal vorbereiten
Eine Videosprechstunde ist mehr als nur ein Telefonat mit Bild. Damit Ihr Kardiologe Ihren Gesundheitszustand optimal beurteilen kann, ist eine gute Vorbereitung Ihrerseits unerlässlich. Sie ersetzen quasi die Voruntersuchung durch die Arzthelferin, indem Sie alle relevanten Informationen und Daten selbst zusammentragen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto effizienter und hilfreicher wird das Gespräch für beide Seiten.
Betrachten Sie den Termin wie einen persönlichen Besuch in der Praxis. Sorgen Sie für eine ruhige Umgebung, in der Sie ungestört sprechen können. Eine stabile Internetverbindung ist dabei genauso wichtig wie gutes Licht, damit Ihr Arzt Sie gut sehen kann. Halten Sie alle notwendigen Unterlagen und Messwerte bereit, um sie bei Bedarf schnell zur Hand zu haben. Eine strukturierte Vorbereitung hilft Ihnen nicht nur, nichts zu vergessen, sondern zeigt Ihrem Arzt auch, dass Sie Ihre Gesundheit aktiv managen.

Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie vor jeder telekardiologischen Konsultation durchgehen sollten. Sie dient als Leitfaden, um eine maximale medizinische Qualität des Gesprächs sicherzustellen.
Ihr Plan für eine erfolgreiche Videosprechstunde
- Unterlagen bereitlegen: Halten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, die Versichertennummer und Ihren aktuellen bundeseinheitlichen Medikationsplan griffbereit.
- Messwerte sammeln: Notieren Sie Ihre Messwerte der letzten sieben Tage: tägliches Gewicht, Blutdruck und Puls. Diese Daten sind die „Vitalzeichen“ für den Arzt.
- Symptome dokumentieren: Führen Sie ein Symptomtagebuch. Notieren Sie präzise, wann und bei welcher Belastung z.B. Atemnot oder Schwindel auftrat.
- Technik überprüfen: Testen Sie vorab Ihr Gerät (PC, Tablet oder Smartphone), die Kamera, das Mikrofon und Ihre Internetverbindung, um technische Pannen während des Gesprächs zu vermeiden.
- Fragen formulieren: Schreiben Sie eine Liste mit konkreten Fragen, die Sie an Ihren Arzt haben. So stellen Sie sicher, dass alle Ihre Anliegen besprochen werden.
Was kann der Kardiologe per Video diagnostizieren, was nicht?
Die Videosprechstunde ist ein wertvolles Werkzeug, hat aber auch klare Grenzen. Es ist wichtig, realistische Erwartungen zu haben, was ein Kardiologe aus der Ferne leisten kann und wofür ein physischer Besuch in der Praxis unerlässlich bleibt. Die Stärke der Telekardiologie liegt vor allem in der Verlaufskontrolle und Therapieanpassung bei bereits bekannten chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder nach einer Operation.
Hervorragend geeignet ist die Videosprechstunde für die Besprechung von Befunden, die Anpassung Ihres Medikationsplans oder die Auswertung Ihrer selbst gemessenen Vitaldaten (Blutdruck, Puls, Gewicht) und der Daten aus Ihrem Herzschrittmacher oder ICD. Ihr Arzt kann sich ein genaues Bild von Ihrem Befinden machen, indem er gezielte Fragen zu Symptomen wie Atemnot, Wassereinlagerungen (Ödemen) oder Ihrer allgemeinen Belastbarkeit stellt. Auch die visuelle Beurteilung, etwa ob eine Operationsnarbe gut verheilt, ist per Video oft möglich.
Die Grenzen sind jedoch dort erreicht, wo eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Das Abhören von Herz und Lunge mit dem Stethoskop, das Abtasten des Bauchraums oder die Durchführung eines EKGs oder Herzultraschalls vor Ort sind per Video nicht möglich. Daher eignet sich die Telemedizin nicht für die Erstdiagnose komplexer Herzerkrankungen oder für die Abklärung akuter, unklarer Beschwerden wie plötzlich auftretenden starken Brustschmerzen. In solchen Notfällen ist immer der sofortige Weg in die Notaufnahme oder der Anruf des Notarztes (112) der einzig richtige Weg.
Wie es Prof. Dr. Friedrich Köhler, einer der führenden Experten auf diesem Gebiet in Deutschland, treffend formuliert, ergänzt die Telemedizin die klassische Behandlung. In einem Fachartikel für Springer Medizin betont er:
Der direkte Arzt-Patienten-Kontakt bleibt weiterhin der Regelfall und kann durch eine telemedizinische Mitbetreuung ergänzt werden.
– Prof. Dr. Friedrich Köhler, Springer Medizin – Telemedizin in der Kardiologie
Herzschrittmacher mit Fernüberwachung: Wie Ihr Arzt Probleme erkennt, bevor Sie sie spüren
Für Patienten mit implantierten Geräten wie Herzschrittmachern oder Defibrillatoren (ICDs) hat die Telekardiologie die medizinische Versorgung revolutioniert. Früher waren regelmäßige, oft halbjährliche Kontrollen in der Praxis notwendig, um die Funktion des Geräts zu prüfen und gespeicherte Daten auszulesen. Heute geschieht dies bei modernen Geräten täglich und automatisch von zu Hause aus – oft sogar nachts, während Sie schlafen.
Diese als „Home Monitoring“ bekannte Technologie nutzt einen kleinen Sender, der meist auf dem Nachttisch platziert wird. Dieser Sender empfängt die Daten, die Ihr Implantat kontinuierlich aufzeichnet – dazu gehören der Batteriestatus, die Funktion der Elektroden und vor allem eventuelle Herzrhythmusstörungen. Die Daten werden verschlüsselt an das betreuende telemedizinische Zentrum gesendet. Dort wertet eine Software die Informationen aus und alarmiert das Ärzteteam bei relevanten Abweichungen.

Der entscheidende Vorteil: Probleme werden erkannt, lange bevor sie Symptome verursachen. Tritt beispielsweise nachts unbemerkt Vorhofflimmern auf, liegt diese Information dem Kardiologen am nächsten Morgen vor. Er kann Sie anrufen und die Therapie anpassen, um das Risiko eines Schlaganfalls zu minimieren. In Deutschland profitieren bereits rund 100.000 Patienten mit implantierten Defibrillatoren von dieser Technologie.
Fallbeispiel: Die IN-TIME-Studie
Die Wirksamkeit dieser Methode wurde eindrucksvoll belegt. Die IN-TIME-Studie hat gezeigt, dass durch den Einsatz von Fernüberwachung bei Herzinsuffizienzpatienten mit Implantaten die Sterblichkeitsrate drastisch gesenkt werden kann. Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) berichtet, konnte durch das BIOTRONIK Home Monitoring die Gesamtsterblichkeitsrate um mehr als 50 Prozent gesenkt werden. Dies unterstreicht, wie die Technologie hilft, kritische Ereignisse proaktiv zu managen und die Patientensicherheit massiv zu erhöhen.
Welche Telekardiologie-Leistungen zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse?
Eine der wichtigsten Fragen für Patienten ist die der Kostenübernahme. Die gute Nachricht: Seit einem wegweisenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Jahr 2021 ist die telemedizinische Mitbetreuung bei Herzinsuffizienz eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Deutschland hat damit eine Vorreiterrolle eingenommen und diese Form der digitalen Versorgung fest im Leistungskatalog verankert.
Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Herzpatient automatisch Anspruch auf Telemonitoring hat. Der G-BA hat klare medizinische Kriterien definiert, die erfüllt sein müssen. Anspruch auf die Kostenübernahme haben Sie in der Regel, wenn Sie an einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz leiden. Konkret muss eine Herzschwäche im NYHA-Stadium II oder III mit einer stark eingeschränkten Pumpleistung des Herzens (Ejektionsfraktion ≤ 40 %) vorliegen. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Sie sind entweder Träger eines implantierten Geräts (Herzschrittmacher, ICD, CRT-System) oder Sie wurden im vergangenen Jahr wegen einer plötzlichen Verschlechterung Ihrer Herzinsuffizienz (kardiale Dekompensation) im Krankenhaus behandelt.
Ihr behandelnder Kardiologe oder Hausarzt prüft, ob Sie diese Kriterien erfüllen. Ist dies der Fall, kann er die telemedizinische Mitbetreuung verordnen. Sie als Patient können dies nicht selbst beantragen. Schätzungen des G-BA zufolge haben in Deutschland etwa 150.000 Patienten Anspruch auf diese Leistung, auch wenn aktuell erst ein kleiner Teil davon versorgt wird. Sprechen Sie Ihren Arzt also aktiv darauf an, wenn Sie glauben, dass diese Versorgungsform für Sie infrage kommt. Die Kosten für die notwendigen Messgeräte (wie Waage, Blutdruckmessgerät, EKG-Gerät) und die ärztliche Betreuung im Telemedizinzentrum werden dann vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Warum zahlt die Krankenkasse manche Herz-Apps, andere nicht?
Der Markt für Gesundheits-Apps ist riesig und unübersichtlich. Es gibt unzählige Anwendungen, die versprechen, die Herzgesundheit zu unterstützen – vom einfachen Pulsmesser bis zum komplexen Symptom-Tagebuch. Doch nur ein Bruchteil dieser Apps wird von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstattet. Der Grund liegt in einem strengen Prüfverfahren und dem Konzept der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), oft auch „Apps auf Rezept“ genannt.
Eine App wird nur dann zur Kassenleistung, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Für diese Zulassung muss der Hersteller nicht nur höchste Standards bei Datenschutz und Informationssicherheit nachweisen, sondern vor allem einen positiven Versorgungseffekt belegen. Das bedeutet, die App muss in klinischen Studien bewiesen haben, dass sie den Gesundheitszustand der Patienten verbessert oder die Versorgung erleichtert.
Für Patienten ist es daher entscheidend, zwischen Lifestyle-Apps und echten Medizinprodukten zu unterscheiden. Eine App aus dem App-Store, die nicht als DiGA zertifiziert ist, kann zwar nützlich sein, ihre Kosten müssen Sie aber selbst tragen. Eine vom Arzt verordnete DiGA wird hingegen von Ihrer Krankenkasse bezahlt. So prüfen Sie, ob eine Herz-App erstattungsfähig ist:
- Prüfen Sie das offizielle DiGA-Verzeichnis: Suchen Sie auf der Website des BfArM nach zugelassenen kardiologischen Apps.
- Fragen Sie Ihren Arzt: Ihr Kardiologe weiß, welche DiGAs für Ihre spezifische Diagnose verschreibungsfähig sind.
- Achten Sie auf Kennzeichnungen: Eine zertifizierte DiGA muss das CE-Kennzeichen als Medizinprodukt tragen.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse: Manche Kassen bieten im Rahmen von Sonderprogrammen auch Unterstützung für nicht-gelistete Apps an.
Es ist ein dynamisches Feld. Auch wenn das DiGA-Verzeichnis in der Vergangenheit noch wenige spezifisch kardiologische Apps enthielt, kommen ständig neue, geprüfte Anwendungen hinzu. Der Weg zur Erstattung führt also immer über eine offizielle Zulassung als Medizinprodukt.
Hausarzt oder Kardiologe: Wer betreut Sie in den ersten Wochen nach der Herzoperation?
Nach einer Herzoperation und der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt eine entscheidende Phase der Genesung. Viele Patienten sind unsicher, wer nun der richtige Ansprechpartner für welche Frage ist. Die Antwort lautet: eine erfolgreiche Nachsorge ist Teamarbeit zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem Kardiologen, wobei die Telemedizin als unterstützendes Bindeglied fungiert.
Ihr Hausarzt ist Ihr zentraler Lotse im Gesundheitssystem. Er koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachärzte, überwacht Ihre gesamte Medikation (nicht nur die Herzmedikamente) und ist die erste Anlaufstelle für die Wundkontrolle nach der Operation. Bei allgemeinen Beschwerden oder Unsicherheiten ist er Ihr primärer Ansprechpartner und stellt bei Bedarf Überweisungen aus. Der Kardiologe ist der Spezialist für Ihr Herz. Er steuert die spezifische Herzmedikation, führt die notwendige kardiologische Diagnostik durch (z. B. Herzultraschall) und ist für die telemedizinische Überwachung und die Kontrolle Ihres Implantats zuständig.
Diese Aufgabenteilung hat sich in der Praxis bewährt und wird durch telemedizinische Programme weiter gestärkt. Ein gutes Beispiel ist die Kooperation zwischen der Barmer Krankenkasse und der Charité, die zeigt, wie eine gelungene Zusammenarbeit die Versorgung verbessert. Wie die Barmer berichtet, ermöglicht die Teleüberwachung durch niedergelassene Kardiologen, dass auch Patienten im ländlichen Raum erreicht werden. Der Hausarzt bleibt der Ansprechpartner vor Ort, während der Kardiologe die spezialisierte Fernüberwachung übernimmt.
Die folgende Tabelle, basierend auf Informationen der Deutschen Herzstiftung, verdeutlicht die unterschiedlichen, sich ergänzenden Rollen von Hausarzt und Kardiologe in Ihrer Nachsorge.
| Hausarzt – Ihr Lotse im System | Kardiologe – Der Spezialist |
|---|---|
| Koordination aller Fachärzte | Steuerung der Herzmedikation |
| Wundkontrolle nach OP | Spezifische Herzdiagnostik |
| Überwachung Gesamtmedikation | Anpassung der Herztherapie |
| Erste Anlaufstelle bei Beschwerden | Telemedizinische Überwachung |
| Ausstellung von Überweisungen | Kontrolle von Schrittmachern/ICDs |
Das Wichtigste in Kürze
- Sicherheit ist bewiesen: Große deutsche Studien (z.B. TIM-HF2) belegen, dass Telekardiologie bei Herzinsuffizienz sicher ist und die Sterblichkeit senken kann.
- Es ist eine Kassenleistung: Bei Erfüllung klar definierter medizinischer Kriterien wird die telemedizinische Mitbetreuung von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen.
- Sie sind aktiv beteiligt: Eine gute Vorbereitung auf Videosprechstunden und das gewissenhafte Führen von Mess- und Symptomtagebüchern sind entscheidend für den Erfolg der Fernbetreuung.
Versorgungslücke nach Klinikentlassung: So sichern Sie Ihre Herzbetreuung zu Hause
Die Entlassung aus dem Krankenhaus nach einem Herzereignis oder einer Operation ist ein kritischer Moment. Man verlässt die sichere Umgebung der Klinik und ist plötzlich wieder auf sich allein gestellt. Genau hier entsteht oft die gefürchtete Versorgungslücke, eine Phase der Unsicherheit, in der die engmaschige Betreuung fehlt. Laut Deutscher Herzstiftung gehen allein in Deutschland rund 430.000 Klinikeinweisungen pro Jahr auf eine Herzschwäche zurück – viele davon sind Wiederaufnahmen, die durch eine bessere Nachsorge vermieden werden könnten.
Telekardiologie ist die Brücke, die diese Lücke schließt. Sie schafft eine nahtlose Fortsetzung der Überwachung und gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Sicherheit, dass Ihr Gesundheitszustand auch zu Hause kontinuierlich im Blick behalten wird. Anstatt wochenlang auf den nächsten Facharzttermin zu warten, sind Sie täglich mit einem spezialisierten Ärzteteam verbunden. Diese engmaschige Kontrolle ermöglicht es, die Therapie schnell an Ihren individuellen Genesungsverlauf anzupassen und auf kleinste Veränderungen sofort zu reagieren.
Um diese Versorgungslücke effektiv zu schließen, ist jedoch Ihre aktive Mithilfe gefragt. Eine lückenlose Nachsorge beginnt mit guter Organisation direkt nach der Entlassung. Stellen Sie sicher, dass alle Fäden zwischen Klinik, Hausarzt, Kardiologe und, falls verordnet, dem Telemedizin-Zentrum zusammenlaufen. Der Schlüssel liegt in einer proaktiven Planung der ersten Wochen zu Hause.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die wichtigsten Schritte für eine sichere und lückenlose Nachsorge nach einem Klinikaufenthalt zu organisieren:
- Zeitnahe Termine vereinbaren: Sichern Sie sich einen Termin bei Ihrem Kardiologen innerhalb von 14 Tagen und bei Ihrem Hausarzt für eine erste Wundkontrolle innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung.
- Informationen weiterleiten: Stellen Sie sicher, dass Ihr Hausarzt und Ihr Kardiologe eine Kopie Ihres Entlassbriefs aus der Klinik erhalten.
- Reha beantragen: Klären Sie noch in der Klinik, ob eine Anschlussheilbehandlung (Reha) für Sie infrage kommt und beantragen Sie diese frühzeitig.
- Telemonitoring ansprechen: Besprechen Sie mit Ihrem Kardiologen, ob ein Telemonitoring-Programm für Sie sinnvoll und möglich ist.
- Medikationsplan prüfen: Gehen Sie Ihren neuen Medikationsplan sorgfältig durch und klären Sie eventuelle Unklarheiten mit Ihrem Arzt oder Apotheker.
- Notfallplan erstellen: Halten Sie alle wichtigen Notfallnummern (Hausarzt, Kardiologe, Notruf 112) griffbereit an einem zentralen Ort.
Häufig gestellte Fragen zur Telekardiologie
Wer kann Telemonitoring bei Herzinsuffizienz erhalten?
Anspruch haben Patienten mit einer Herzinsuffizienz im Stadium zwei oder drei der NYHA-Klassifikation und einer Auswurfleistung von weniger als 40 Prozent, die entweder Träger eines implantierten kardialen Aggregates sind oder im letzten Jahr wegen einer kardialen Dekompensation stationär behandelt wurden.
Seit wann ist Telemonitoring eine Kassenleistung?
Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Jahr 2021 wurde die telemedizinische Mitbetreuung bei Herzinsuffizienz zur ersten digitalen Versorgungsform, die als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wurde.
Wie wird die telemedizinische Betreuung beantragt?
Der primär behandelnde Kardiologe oder Hausarzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und verordnet die telemedizinische Mitbetreuung. Patienten können diese Leistung nicht eigenständig bei ihrer Krankenkasse beantragen.